Wer einen Maklervertrag abschließt, sollte darauf achten, diesen zu kündigen, bevor er die Immobilien anderweitig verkauft. Sonst muss das Honorar womöglich dennoch bezahlt werden.
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Wer einen Maklervertrag abschließt, sollte darauf achten, diesen zu kündigen, bevor er die Immobilien anderweitig verkauft. Sonst muss das Honorar womöglich dennoch bezahlt werden.
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