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Wirecard hat heute früh den Prüfbericht von KPMG veröffentlicht, bei dem es darum geht diverse Vorwürfe aufzuklären, Wirecard könnte an Buchungen vor allem in Asien rumgetrickst haben etc. Beim Klick an dieser Stelle finden Sie den 74 Seiten langen Bericht. Das Gesamtfazit sieht auf den ersten Blick doch recht gut aus. So sagt das Unternehmen, dass Zitat „belastende Belege für die öffentlich erhobenen Vorwürfe der Bilanzmanipulation nicht gefunden“ wurden. In allen vier Prüfbereichen – den Geschäftsbereichen Dritt-Partnergeschäft (Third Party Aquiring / TPA) und Merchant Cash Advance (MCA) / Digital Lending sowie bei den Geschäftstätigkeiten in Indien und Singapur – hätten sich keine substanziellen Feststellungen ergeben, die für die Jahresabschlüsse im Untersuchungszeitraum 2016, 2017 und 2018 zu Korrekturbedarf geführt hätten, so Wirecard.

Wirecard entlastet – aber Bauchschmerzen bleiben

Positiv kann man zum Beispiel werten, dass KPMG zur Geschäftstätigkeit von Wirecard in Singapur keinen weiteren Prüfbedarf sehe, der über die bereits im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 erfolgten Untersuchung hinausgeht. Auch hätten sich hinsichtlich der Ausgestaltung des „Merchant Cash Advance“ Geschäfts der Wirecard-Gesellschaften in der Türkei und in Brasilien keine Hinweise auf die rechtlichen Unzulässigkeiten ergeben. Die Wirecard-Aktie fällt heute früh trotzdem um 17 Prozent, bei hoher Schwankungsintensität. Denn der KPMG-Bericht über Wirecard zeigt einige Punkte, die gleich wieder Zweifel sähen bei Beobachtern des Unternehmens, die ihm immer schon kritisch gegenüber standen. Hier einige Aussagen auszugsweise:

Im Rahmen der durchgeführten Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2016 bis 2018 waren die vorliegenden Belege und Prüfungshandlungen für den Nachweis der Umsatzerlöse im Dritt-Partnergeschäft (TPA) ausreichend. Nach den gesteigerten forensischen Anforderungen der Untersuchung durch KPMG konnten allerdings nicht alle angeforderten Daten beschafft werden, die einen Nachweis der Umsatzerlöse in diesen Jahren erfüllt hätten, da sich diese Unterlagen überwiegend im Zugriffsbereich der Dritt-Partner befinden. Da Wirecard inzwischen die notwendigen Daten selbst vorhält, konnten KPMG für den Zeitraum Dezember 2019 über 200 Mio. Datensätze für eine forensische Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Dabei ergaben sich keine Anhaltspunkte für Abweichungen zwischen den ausgewiesenen Umsätzen und den Kontensalden.

Auch der folgende Punkt verursacht etwas Bauchschmerzen. Zitat:

Der Kaufpreis für die Übernahme des „Payment-Geschäfts“ einer indischen Unternehmensgruppe wurde nach Auskunft der Wirecard AG auf Basis strategischer Erwägungen bestimmt und anhand verschiedener objektiver Faktoren plausibilisiert, wie einer Unternehmensbewertung des Payment-Geschäftes, basierend auf den Ergebnissen der Financial Due Diligence, Unternehmenstransaktionen von Dritten, Vermeidung von Minderheitengesellschaften und dem strategischen Interesse an dem Markteintritt in Indien im Rahmen der Globalisierungsstrategie des Konzerns. KPMG hat in den vorgelegten Unterlagen und den durchgeführten Untersuchungshandlungen keine anderweitigen Anhaltspunkte für nicht sachlich begründete Faktoren bei der Preisbildung identifizieren können. Die Wirecard AG hat alle Zahlungen im Zusammenhang mit der Übernahme des „Payment-Geschäfts“ der indischen Unternehmensgruppe ausschließlich an den Veräußerer geleistet, dessen wirtschaftlich Berechtigter von KPMG nicht endgültig anhand öffentlicher Register verifiziert werden konnte. KPMG hat in Interviews, vorgelegten Unterlagen und den durchgeführten Untersuchungshandlungen keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass Mitglieder des Managements von Wirecard an diesem Veräußerer beteiligt waren.

Die Wirecard-Zentrale in München
Firmenzentrale in München. Foto: Kaethe17 CC BY-SA 4.0 – Ausschnitt aus Originalfoto

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