Bevor wir uns dem Thema Kurzarbeit widmen, erst nochmal vorab die Gesamtdaten zum deutschen Arbeitsmarkt. Im Dezember lag die offizielle (!) Arbeitslosigkeit bei 2,23 Millionen oder 4,9%, nach 4,8% im November. Es geht also um einen leichten, geringfügigen Anstieg in der Arbeitslosigkeit. Rechnet man die versteckten Arbeitslosen (Kranke, in Weiterbildung befindliche Arbeitslose etc) mit ein, sind es tatsächlich 3,18 Millionen Arbeitslose oder 6,9%, was auch ein leichter Anstieg gegenüber November ist (6,8%). Hier ein kurzes Headline-Zitat aus Nürnberg von heute, auszugsweise:
Der Arbeitsmarkt zeigt sich weiter robust, Spuren der konjunkturellen Abschwächung sind jedoch erkennbar. Das Wachstum der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung setzt sich fort, wenn auch nicht mehr so stark wie in den Jahren zuvor. Die gemeldete Nachfrage nach neuen Mitarbeitern wird deutlich schwächer.
Kurzarbeit
Zum Thema Kurzarbeit ist es wichtig zu erwähnen, dass die offiziellen Daten der Bundesagentur für Arbeit (im heutigen Bericht auf Seite 13) immer mit zwei Monaten Verzögerung veröffentlicht werden. Bespricht sie also heute die Daten für den Arbeitsmarkt für den Monat Dezember, so wird beim Thema Kurzarbeit der Stand aus Oktober besprochen. Hier die wichtigste Aussage der Bundesagentur von heute im Wortlaut:
Nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit wurde im Oktober an 84.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 74.000 im Vormonat und 37.000 im Vorjahr. Dabei waren Anstiege vor allem im Verarbeitenden Gewerbe zu verzeichnen. Auf Basis der bisher eingegangenen Anzeigen kann erwartet werden, dass die Zahl der Arbeitnehmer in konjunktureller Kurzarbeit in den nächsten Monaten weiter zunehmen wird.
Anhand aktueller Umfragedaten liegt die Anzahl der Arbeitnehmer in Kurzarbeit schon über 100.000, was ein logischer Anstieg wäre bei offiziell 84.000 zwei Monate zuvor. Aber schaut man nur auf die offiziellen Daten von Oktober 2019 im Vergleich zu Oktober 2018, so ergibt sich ein Anstieg von 127%. Tja, was tut man nun? Entweder ist es gut möglich, dass bei der aktuell gültigen maximalen Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 Monaten die Arbeitslosigkeit in den nächsten Monaten stark ansteigt, wenn diese „versteckten Arbeitslosen“ auch tatsächlich offiziell arbeitslos werden. Oder Bundesarbeitsminister Heil setzt sich durch. Denn er wünscht sich eine Ausweitung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf 24 Monate. Dann hätte man das Problem optisch auf das Jahr 2021 verschoben.
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